Umsatzsteuer-Richtlinien (EStR)

Umsatzsteuer-Richtlinien (EStR)
identische Kurzbezeichnung für zwei völlig verschiedene Regelungswerke aus dem Gebiet der Umsatzsteuer: (1) Umsatzsteuerrichtlinien des Bundesministers der Finanzen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes); Verwaltungsanweisung, mit der sichergestellt werden soll, dass die Angehörigen der Finanzverwaltung bei der Anwendung des UStG in gleichen Situationen möglichst auch gleiche Rechtsansichten vertreten und durchsetzen (Gleichheitsgrundsatz). Die U. sind nach Art eines juristischen Kommentars entsprechend der Paragrapheneinteilung des Gesetzes geordnet, aber in fortlaufenden Abschnitten durchnummeriert. Sie sind für Angehörige der Finanzverwaltung bindend, nicht aber für Gerichte und Steuerpflichtige.
- (2) EG-Umsatzsteuerrichtlinien: Richtlinien des Rates der EG bzw. der EU zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in den Mitgliedstaaten. Die U. der EG bzw. EU werden vom Rat der EG bzw. EU erlassen und stellen bindende Anweisungen an die Mitgliedstaaten (Gesetzgeber, Justiz, Verwaltung) dar; diese müssen ihre Umsatzsteuergesetze an die Vorgaben der U. anpassen und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei der Besteuerung beachten. Besondere Bedeutung hat die Sechste EG-Richtlinie über die Harmonisierung der Umsatzsteuer von 1977 (mit ständigen späteren Änderungen), da sie Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer fast vollständig harmonisiert hat. Die EG-U. haben keine Gesetzeskraft gegenüber dem Bürger, missachtet der Gesetzgeber eines EU-Staates aber pflichtwidrig zu Lasten betroffener Bürger Vorgaben der U., so kann der Betroffene sich gegenüber Gerichten und Verwaltung auf die günstigere Rechtslage nach den EG-U. berufen.

Lexikon der Economics. 2013.

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